DÜRNITZELSTRASSE 54,

94315 STRAUBING

Leistungen

Fahrgastbeförderung:

Aktuell 17 gepflegte Fahrzeuge, Ausbau der Flotte in Planung sowie Umstellung auf Elektro- und Hybrid Fahrzeuge bis ca. Mitte 2024.

80%

3 Großraumfahrzeug für Gruppen bis zu 8 Fahrgästen

Flughafentransfer:

Flughafentransfer München, Nürnberg, Linz (auf Wunsch auch jeder andere Flughafen)

Wir bringen Sie sicher zum Abflug und holen Sie auch wieder ab! Die Abholung wird mit Ihnen abgestimmt. Bitte rechtzeitig die Abholung vorbestellen.

Betreuungsfahrten:

Für ältere und behinderte Menschen erledigen wir Betreuungsfahrten. Wir sind Ihr Fahrdienst für Senioren in Straubing und Umgebung. Auch als Rollstuhltaxi in Straubing sind wir für Sie da.

Krankenfahrten für alle Krankenkassen:

Sitzende Krankenfahrten werden von uns sicher zum Arzt oder ins gewünschte Krankenhaus durchgeführt. Als Krankenfahrten gelten aktuell Fahrten zu

  • ambulanten Behandlungen
  • ambulanten Operationen oder in die Tagesklinik
  • stationären Behandlungen
  • Chemo- oder Strahlentherapie

Bitte beachten Sie hier die gesetzlichen Vorgaben bzw. ggf. Anpassungen.

  • Dialyse Straubing-Bogen
  • Bestrahlungen
  • Chemotherapie
  • stationäre Krankenhausbehandlungen
  • ambulante Arzt- und Krankenhaustermine
  • Kur- und Reha-Aufenthalte
  • Krankengymnastik
  • Facharzt, Hausarzt etc.

Kein Weg ist zu weit für Ihre Gesundheit! Rufen Sie uns an und wir planen mit Ihnen Ihre Termine auch zu Kliniken, Arztpraxen und Krankenhäusern außerhalb unseres Landkreises.

Alle Krankenfahrten mit dem Taxi (ohne medizinische Betreuung im Fahrzeug) müssen seit dem 01.01.2004 von den Krankenkassen vorab genehmigt werden. Die ärztliche Verordnung alleine reicht dafür nicht aus. Ihre Kasse muss die Fahrt/en vorher zusätzlich genehmigen, was Sie aber ganz leicht telefonisch beantragen können. Bei einer Zusage der Kostenübernahme durch die Kasse erhalten Sie dazu ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse. Verordnung und Genehmigungsschreiben bringen Sie zur ersten Fahrt mit, den Rest regeln wir gerne für Sie.

Dies gilt für alle Fahrten außer für stationäre Behandlungen oder ambulante Operationen. Diese sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen, es reicht die ärztliche Verordnung.

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises aG (außergewöhnlich Gehbehindert), Bl (blind), H (hilflos) und Versicherte mit Pflegestufe III haben generell einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme aller ärztlich verordneten Krankenfahrten. Falls Sie Zweifel haben, fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Auch wenn die Kosten für die Fahrt/en von der Krankenkasse übernommen werden, muss ein Eigenanteil von Ihnen getragen werden. Dieser ist bei den verschiedenen Kassen unterschiedlich, doch gelten meist folgende Regeln:

Gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des Fahrpreises für die einfache Strecke, mindestens jedoch 5,00 € und maximal 10,00 € pro Fahrstrecke.

Bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze von 1 % oder 2 % des Familien-Jahresbruttoeinkommens kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Befreiung zur Zuzahlung gestellt werden.

Beispiel-Rechnungen:

  1. Bei Taxikosten von 27,00 € beträgt der Eigenanteil 5,00 €, da die 10 % = 2,70 € niedriger wäre als die Mindestzuzahlung
  2. Bei Taxikosten von 87,00 € beträgt der Eigenanteil 8,70 € = 10 %
  3. Bei Taxikosten von 135,00 € beträgt der Eigenanteil 10,00 €, da die 10 % =13,50 € höher wäre als die Maximalzuzahlung


Boten- und Besorgungsfahrten aller Art.

  • Pakete/Briefe
  • Einkäufe
  • Essen und Getränke
  • Kleintierfahrten
  • Apotheke
  • Blumen
  • etc.

Besonderer Service:
Lastentaxi, Rollstuhltaxi

Hier können wir Ihnen Großeinkäufe vom z.B. Baumarkt abwickeln. Transport und wenn gewünscht auch Personal.

Sprachenprofil

Wir stehen nicht nur auf Deutsch für Sie zur Verfügung. In folgenden Sprachen können wir muttersprachlich mit Ihnen kommunizieren: englisch, russisch, ungarisch, rumänisch, türkisch und polnisch.

Sonderleistungen

Sie haben spezielle Wünsche und benötigen Unterstützung? Zum Beispiel Umzüge etc.? Sprechen Sie mit uns, wir finden die passende Lösung für Sie!

Gebündelter Bedarfsverkehr (Taxi-Sharing)

Die sympathische Alternative zu UBER heißt: Taxi-Sharing.
Die praktische Funktionalität das bestellte Taxi mit jemandem zu teilen um z.B. den selben Heimweg zu nutzen, wird in naher Zukunft auch in unserer App verfügbar sein.

Bahn-Taxi

Bei Verspätung der Bundesbahn erhalten Reisende Taxigutscheine, wenn deren Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. Wir akzeptieren diese Gutscheine und stellen dieTaxifahrt der Deutschen Bahn in Rechnung.

Business-Lösungen

Taxibestellung per Knopfdruck Unser Taxi Butler erleichtert Hotels, Restaurants, Gaststätten, Arztpraxen oder anderer Geschäftskunden die Taxibestellung. Das handliche Gerät wird bei Ihnen an der Theke aufgestellt und über die eingebaute SIM-Karte kann das Taxi per Knopfdruck bestellt werden. Das Gerät zeigt Ihnen an, welches Fahrzeug Sie abholt und wann es ankommen wird. Ist das Taxi bei Ihnen eingetroffen, wird das durch ein blinkendes Symbol angezeigt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Taxi Butler übernehmen wir – von der Aufstellung bis zu den Gebühren für die eingebaute SIM-Karte.

  • Wir platzieren einen „Taxi Butler“ vor Ort mit welchem Sie das Taxi mit nur einem Knopfdruck bestellen können. Das Gerät wird lediglich in die Steckdose gesteckt, eine komplexe Installation in der Telefonanlage erübrigt sich.
  • als Kunde werden Sie fortlaufend informiert über Fahrzeug und Ankunftszeit
  • sämtliche Kosten übernehmen wir.